Dokumentation

A. Betriebsrichtlinien / Seefracht

1. EINFUHRREGELN

1.1 Urkunden:
Bezueglich der Zollzwecke, sind folgende Lieferpapiere erfoerderlich:

  • Kopie des Originals des Konnossements (MB/L & HB/L);
  • Original der Handelsrechnung + Lieferschein (Papier mit Gesellschaftsname am Briefkopf, Unterzeichnung und Stempel);
  • Einfuhrerlaubnis/Sondergenehmigung/Qualitaetsbescheinigung / Herkunftszeugnis dementsprechend);
  • Qualitaets- & Konformitaetsbescheinigung;
  • MB/L vorausbezahlt oder Nachnahme an FFWD BLACK SEA CROWN LOGISTIC SRL;
  • HB/L vorausgezahlt oder Nachnahme, laut der Anweisung des Spediteurs;
  • Lastschrift muss im Original unterzeichnet/gestempelt mittels des Kuriers an uns gesandt werden;
  • Die Handelsrechnung muss im Englischen ausgestellt werden und den realen Handelswert anzeigen;
  • Lieferumstaende muessen, laut Incoterms, vorgefuehrt werden;
  • Rechnungen mit keinem Wert der Ladung werden nicht angenommen;

1.2 Einfuhrerlaubnis / Sondergenehmigungen:

Sondergenehmigungen oder – erlaubnisse werden nur fuer einige Produkte vorgesehen.

1.3 Persoenliche Habe/ Hausrat:

BLACK SEA CROWN LOGISTIC SRL behandelt Persoenliche Habe, aber nur nach Betsaetigung.

1.4 Nachnahmeversand:

Annehmbar.

1.5 DDU/ DDP (verzollt geliefert / unverzollt geliefert):

Annehmbar. Vollvorabinfo ist empfehlenswert.

2. SEEFRACHT

2.1 Sammelladung und Back-to-Back Versand:

Folgende Anleitungen muessen streng beachtet werden, damit Verzoergerungen und Zusatzkosten fuer Lagerung und Geldstrafen vermieden werden koennen.

MB/L:

  • Speditionsfirma: Name des Spediteurs am Verladehafen;
  • Empfaenger / Mitteilung: FFWD BLACK SEA CROWN LOGISTIC SRL;
  • Ladungsbeschreibung – Laut der Ladeliste und Handelsrechnung;
  • Es ist unbedingt, dass man das Kennzeichen von HB/L in der Abteilung von MB/L erwaehnt;
  • Fracht: “Vorausgezahlt” / “Nachnahme”;

HB/L:

  • Speditionsfirma/Empfaenger/ Mitteilung/ Beschreibung: Laut der Anweisungen des Lieferanten / Empfaengers oder Akkreditivs;
  • Fracht: “vorausgezahlt” / “Nachnahme” abhaengig von den Lieferbediengungen und / oder Versandanweisungen.

Back-to-Back Versand muss gleich einer normalen Sammelladung behandelt werden.

2.2 Voranmeldungen:
Voranmeldungen muessen per Fax oder E-mail binnen 48 Stunden nach dem Schiffssegel gesandt werden und muessen folgendes enthalten:

  • Segeleinzelheiten(Spediteur, Name des Schiffs, Daten);
  • Koipe von MB/L;
  • Kopie von HB/L;
  • Kopie der Lastschrift / Gutschrift;

Im Fall, dass man eine Sonderbehandlung verlangt, bitte in Ihre Voranmeldung erwaehnen. Irgendeine Modifizierung des Schifffahrtsplans oder – routenplannung muessen gleich angemeldet werden.

B. Betriebsrichtlinien / Luftfracht

1. EINFUHRREGELN

1.1 Urkunden:
Bezueglich der Zollzwecke, sind folgende Lieferpapiere erfoerderlich:

  • Original des Luftfrachtbriefs (HAWB oder MAWB) entsprechend unterzeichnet und gestempelt;
  • Original der Handelsrechnung + Lieferschein (Papier mit Gesellschaftsname am Briefkopf);
  • Einfuhrerlaubnis/Sondergenehmigung/Qualitaetsbescheinigung / Herkunftszeugnis);
  • Qualitaets- & Konformitaetsbescheinigung;
  • MAWB vorausgezahlt und an BLACK SEA CROWN LOGISTIC SRL versandt;
  • HAWB , laut der Anweisungen des Lieferanten (WIE VEREINBART angenommen). HAWB kann vorausgezahlt oder Nachnahme sein;
  • Lastschrift muss durch Kourier im Original, unterzeichnet / gestempelt an uns gesandt werden;
  • Die Handelsrechnnung muss im Englischen ausgestellt werden und den realen Handelswert anzeigen;
  • Lieferumstaende muessen, laut Incoterms, vorgefuehrt werden;
  • Rechnungen mit keinem Wert der Ladung werden nicht angenommen;
  • Voruebergehende Zulassungen, EUR 1, Entkonsolidierung, Zollversiegelte Lagerung, Ruecksendung des Versands, Internationaler Durchgang, Messen und Ausstellungen, COD, usw sind annehmbar;

1.2 Einfuhrerlaubnis / Sondergenehmigungen:

Sondergenehmigungen oder –erlaubnisse werden nur fuer einige Produkte vorgesehen.

1.3 Persoenliche Habe/ Hausrat:

BLACK SEA CROWN LOGISTIC SRL behandelt Persoenliche Habe, aber nur nach Betsaetigung.

1.4 Nachnahmeversand:

  • Annehmbar nur auf HAWB
  • MAWB muss vorausgezahlt und an BLACK SEA CROWN LOGISTIC SRL versandt

1.5 DDU/ DDP (verzollt geliefert / unverzollt geliefert):

Annehmbar. Vollvorabinfo ist empfehlenswert.

2. LUFTFRACHT

2.1 Direkter IATA Versand:

Keine interne Kontrolle zum Zielland moeglich. Verzoegerte Urkundenfreigabe kann im Zielland entstehen, weil die Fluggesellschaften das Sammelgut vorrangig behandeln und im Falle von Nachnahme verlangt der Versand die Sofortzahlung vor der Freigabe der Urkunden. Ausserdem melden die oertlichen Fluggesellschaften nicht immer den Frachtankunft.

Also, wenn es ein direkter IATA Versand gibt, dann muss er nur noch VORUASGEZAHLT werden, an BLACK SEA CROWN LOGISTIC SRL versandt und Mitteilung: Endwarenempfaenger. Es ist unbedingt, dass man die Frachtkosten anzugeben, denn “Wie vereinbart” AWB ist von den Zollbehoerden nicht angenommen.

2.2 Sammelgut und Back-to-Back Versand:

Folgende Anleitungen muessen streng beachtet werden, damit Verzoergerungen und Zusatzkosten fuer Lagerung und Geldstrafen vermieden werden koennen.

MAWB:

  • Speditionsfirma: Name der Entsendestation;
  • Empfaenger: BLACK SEA CROWN LOGISTIC SRL/ Bukarest Internationaflughafen, BICC Gebaeude, 2. Stock, 1. Zimmer, Rumaenien;
  • Beschreibung – Sammelgut, laut der Ladeliste – annehmbar oder;
  • Warenbeschreibung, laut der Handelsrechnung;
  • Fracht: “vorausgezahlt”;
  • Geschaetzt: Nettoanteil oder IATA Anteil muss angezeigt werden.

HAWB:

  • Speditionsfirma/Empfaenger / Mitteilung / Beschreibung: Laut der Anweisungen des Lieferanten / Empfaengers oder Akkreditivs;
  • Fracht: “vorausgezahlt” / “Nachnahme” abhaengig von den Lieferbediengungen und / oder Versandanweisungen.
  • Geschaetzt: “Wie vereinbart” HAWB wird angenommen.

Ladeliste:

  • Alle Listen muessen die Flug- / Routeninformation und HAWB(s) zusammen mit der gewissen Ladung und Einzelheiten ueber Empfaenger enthalten. Durchgangversand verlangt separate Listen (individuell fuer jedes Zielland).
  • Back-to-Back Versand muss gleich einer normalen Sammelladung behandelt werden.

2.3 Voranmeldungen:
Voranmeldungen muessen per Fax oder E-mail binnen mindestens 48 Stunden vor dem Ankunft an der Luftfrachtabteilung gesandt werden und muessen folgende Information enthalten:

  • Flugeinzelheiten (Fluglinie / Flug – Nr. / Tag);
  • MAWB – Nr;
  • HAWB – Nr;
  • Name der Speditionsfirma/ Empfaenger (Addresse/ Telefonnr. + Fax-Nr. / Ansprechperson);
  • Ladungseinzelheiten (Stuecke / Bruttogewicht/ Verrechnungsgewicht);
  • Zollversiegeltezielland (Durchgang-), wenn der Fall ist;
  • Postfach – Nr des Empfaengers;

Die Voranmeldungen (noetig fuer Direkt-, Back-to-Back und Sammelgutversand) ist erfoerderlich, denn diese eine entsprechende Zollerklaerung gewaehleistet. Im Fall, dass man eine Sonderbehandlung verlangt, bitte in Ihre Voranmeldung erwaehnen. Irgendeine Modifizierung des Schifffahrtsplans oder – routenplannung muessen gleich angemeldet werden.